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NRW: Einführung der Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten zum 1. Januar 2024 geplant

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  • Real estate

01-12-2022

 

Die neue schwarz-grüne Landesregierung hat sich in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag einen detaillierten Fahrplan zur schrittweisen Einführung der Solarpflicht für verschiedene Gebäudetypen aufgegeben. Bereits zum 1. Januar 2024 soll die Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten in Kraft treten. Grund genug, einen Überblick über die geplanten Regelungen und deren Timeline zu geben.

Seit 2022: Solarpflicht für Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden

Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Bauherren gem. § 8 Abs. 2 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen („BauO NRW“) verpflichtet, in bestimmten Fällen beim Neubau eines offenen Parkplatzes über der Stellplatzfläche ein Dach aus Solarpanels zu installieren. Voraussetzungen hierfür sind, dass der Parkplatz einem Nicht-Wohngebäude dient, er für eine Solarnutzung geeignet ist und mehr als 35 Stellplätze für PKWs bereitstellt. Alternativ kann auch eine solarthermische Anlage errichtet werden. Ausnahmen von der Solarpflicht bestehen für Parkstreifen entlang von öffentlichen Straßen sowie falls der Bau der Erfüllung sonstiger öffentlich-rechtlicher Pflichten widerspricht oder er mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.

Schwarz-Grüner Koalitionsvertrag: jedes geeignete Dach soll für die Solarenergie genutzt werden

Nach dem Willen der seit diesem Jahr amtierenden schwarz-grünen Koalition soll es nicht bei dieser Regelung zur Überbauung von Parkplätzen bleiben. Vielmehr sei eine Solarpflicht auf Gebäudedächern für Nordrhein-Westfalen aufgrund seiner dichten Bebauung und seinem hohen Energiebedarf entscheidend. Ziel sei, dass jedes geeignete Dach für die Solarenergie genutzt würde. Die Regierung verfolgt dabei den folgenden Zeitplan für die schrittweise Ausweitung der Solarpflicht:

Zeitpunkt Für wen?

Ab 1. Januar 2023 Alle neuen öffentlichen Liegenschaften

Ab 1. Januar 2024 Alle gewerblichen Neubauten

Ab 1. Juli 2024 Alle kommunalen Liegenschaften bei Dachsanierung

Ab 1. Januar 2025 Alle privaten Neubauten

Ab 1. Januar 2026 Alle privaten und gewerblichen Bestandsgebäude bei umfassender Dachsanierung

Bei der Einführung will die Landesregierung sicherstellen, dass die Solarpflicht nur greift, wo dies sinnvoll und zumutbar ist. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, die eigenen Dachflächen an externe Investoren zu verpachten, sodass das Eigentum an einem Gebäude nicht zu eigenen Investitionen in eine Solaranlage verpflichtet. Insbesondere in Anbetracht der geplanten Einführung der Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten ab 2024 und Bestandsgebäuden ab 2026 könnten mittelfristig attraktive Geschäftsmodelle entstehen, wenn sich Unternehmen auf die Pacht von Dächern zur Installation der erforderlichen Solaranlagen spezialisieren.

Mit dem Vorhaben reiht sich die nordrhein-westfälische Landesregierung in eine Riege anderer Bundesländer ein, die eine umfassende Solarpflicht bereits eingeführt haben (Baden-Württemberg) oder eine solche zumindest verabschiedet haben (unter anderem Hessen, Berlin, Hamburg, Niedersachsen).

Sinnvolle Ergänzung für die erforderliche dezentrale Energieversorgung

Die Ausweitung einer stufenweisen Solarpflicht ist nicht nur ein in Anbetracht der ambitionierten Ausbauziele notwendiger Beitrag zur Steigerung der Kapazitäten aus Erneuerbaren Energien, sondern auch eine sinnvolle Ergänzung zur Verbesserung der dezentralen Energieversorgung. Denn mit der Solarpflicht auf Gebäuden wird der Strom an dem Ort bereitgestellt, wo er künftig benötigt wird – zum Beispiel an Parkplätzen. Denn nach dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität („GEIG“), müssen Parkplätze in und an Wohn- und Nichtwohngebäuden bereits jetzt und in den nächsten Jahren zunehmend mit einer Infrastruktur für die Ladung von E-Fahrzeugen ausgestattet werden. Die Solarpflicht stellt sicher, dass der erforderliche Strom vor Ort produziert werden kann.