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Obligatorische Verlängerung der Förderung für Stromerzeuger aus erneuerbaren Energiequellen
- Slovakia
- Environment
12-05-2021
Am 15.04.2021 hat die Regierung der Slowakischen Republik einen Entwurf der Novelle des Gesetzes Nr. 309/2009 Slg. zur Förderung von erneuerbaren Energiequellen verabschiedet, durch die eine obligatorische Verlängerung der Förderung für die Elektrizität aus den bestehenden erneuerbaren Energiequellen eingeführt werden soll. Die Novelle befindet sich nun im Parlament und der Eintritt der Rechtskraft ist für den 01.08.2021 vorgesehen.
Im Einzelnen soll die Förderung durch die Zuzahlung für Stromerzeuger aus Wasser- und Solarenergie, Biomasse, Biogas, Deponiegas oder aus Gas aus Kläranlagen um fünf Jahre verlängert werden, wobei gleichzeitig das Amt für die Regulierung der Netzbranchen („ÚRSO“) die dem Erzeuger zu leistende Einspeisevergütung (sog. Feed-In-Tarif) reduziert. Neben der Zuzahlung verlängert sich entsprechend auch die Förderung in Form des Kaufs von Strom zum festgelegten Strompreis und durch Übernahme der Abweichung, höchstens jedoch bis zum 31.12.2033.
Der Erzeuger von Strom aus den vorgenannten Quellen wird verpflichtet sein, bis zum 31. August beim ÚRSO eine Strompreisreduzierung zu beantragen, wenn für das letzte Kalenderjahr die durchschnittliche Höhe seiner Zuzahlung mindestens EUR 150/MWh und die Gesamthöhe der Zuzahlung mindestens EUR 75.000 erreicht hat.
Bei Strompreisreduzierung hat ÚRSO mehrere Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. Kosten für notwendige Reparaturen zur Verlängerung der Betriebsfähigkeit der Anlage oder die Anforderung an die Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Anlage. Das genaue Instrument zur Berechnung der Strompreisreduzierung veröffentlicht ÚRSO auf seiner Webseite www.urso.gov.sk.
This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.
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