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Legal Alert | Eigentümer von Grundstücken mit Altlasten, Vorsicht!
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14-12-2021
Die Novelle des Altlastengesetzes führt ab dem nächsten Jahr eine strikte finanzielle Haftung der Grundstückeigentümer, auf welchen sich Altlasten befinden, ein. Die Novelle tritt am 1.6.2022 in Kraft.
Aktuell geltende Rechtslage
Gemäß der aktuell geltenden Rechtslage gilt, dass für die Altlast die Person, welche sie durch ihre Tätigkeit (Verursacher) verursacht hat, haftet. Der Verursacher ist verpflichtet alle mit der Sanierung der Altlast zusammenhängenden Kosten zu bezahlen. Was passiert aber, wenn der Verursacher nicht bekannt ist und das Grundstück in der Zwischenzeit eine Person erworben hat, welche von der Altlast hat nicht wissen können und die Tätigkeit, welche die Altlast verursacht hat, nicht fortgesetzt hat? Gemäß der ursprünglichen Rechtslage war sie für die Altlast nicht verantwortlich. Dies soll jedoch nach der Novelle geändert werden.
Gemäß der neuen Rechtslage wird Folgendes gelten:
Falls der Staat die Sanierung der Altlast durchführt,
- wird der Grundstückseigentümer, unabhängig davon, ob er beim Erwerb des Grundstücks von der Altlast wusste und davon, ob er die Tätigkeit, welche die Altlast verursacht hat, fortgeführt hat, finanziell verantwortlich,
- kann der Grundstückseigentümer jedoch die sofortige Kostenersatzpflicht durch den Abschluss eines Pfandvertrags zu dem Grundstück mit dem Staat vermeiden, wobei in diesem Fall die Novelle die nachfolgende Eintreibung des Kostenersatzes für die Sanierung nicht eindeutig klärt,
- löst die Novelle die Frage nicht, ob der Verursacher, falls dieser bekannt ist, vorrangig vor dem Grundstückseigentümer haftet.
Falls Sie von dieser Gesetzesänderung betroffen sind, stehen wir gerne zur Verfügung.
This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.
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