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Legal Alert | Bahnzwang für Abfalltransport in Österreich ab 1. 1. 2023

  • Slovakia

    25-10-2022

    Abfalltransporte mit einer Gesamtmenge von über 10 Tonnen müssen auf der Bahn erfolgen. Maßgeblich ist die zurückgelegte Transportdistanz in Österreich, die schrittweise immer geringer wird. Ab 1.1.2023 gilt diese Pflicht für eine Transportdistanz von 300 km oder mehr. Eine Ausnahme gilt, wenn die LKW-Zu- und Abfahrt zur Bahnstation in Österreich mehr als 25 % der in Österreich zurückgelegten Gesamtstrecke beträgt.

    Diese Bestimmung gilt auch für die Durchfuhr von Abfällen durch Österreich. Wenn man berücksichtigt, dass die Transportstrecke zum Beispiel zwischen Deutschland oder Italien und der Slowakei bei manchen Grenzübergängen über 300 km liegt, sind von dieser Verpflichtung definitiv auch slowakische Unternehmen, wie Abfallerzeuger, Abfallaufbereiter, -verwerter, -recycler, -händler oder Transporteure betroffen.

    Fällt ein Transport unter diese Pflicht, kann der Abfall auf der Straße nur dann transportiert werden, wenn man eine negative Bestätigung aus einer Onlineplattform, die gerade programmiert wird, erhalten hat. Damit wird bestätigt, dass keine Kapazitäten für die angefragten Abfälle bestehen. Nur diese Bestätigung führt zur Straffreiheit.

    Für nähere Informationen wenden Sie sich an:

    Annamária Tóthová

     

     

    This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.

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