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Legal Alert | Novelle des Arbeitsgesetzbuches - wirksam ab dem 1. 11. 2022

  • Slovakia

    12-10-2022

    Das Arbeitsgesetzbuch ist eines der am häufigsten geänderten Gesetze.
    Zum 1. November 2022 werden EU-Richtlinien über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen und die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige umgesetzt.

    Was müssen Sie wissen, um diese Rechtsvorschriften einzuhalten? Müssen Sie Ihre Arbeitsunterlagen oder Verfahren ändern?

    Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen

    Beginn und Bestehen des Arbeitsverhältnisses:

    •  Änderung bei den vorgeschriebenen Bestandteilen des Arbeitsvertrages - Bei einigen Elementen des Arbeitsverhältnisses, die zuvor im Arbeitsvertrag enthalten sein mussten und die nicht wesentlich sind, ist es nun ausreichend, den Arbeitgeber darüber nur zu informieren.
    • Informationspflicht über die Arbeitsbedingungen, z.B. über die Art der Bestimmung des Arbeitsortes, die festgelegte Wochenarbeitszeit oder die Lohnfälligkeit innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses und über der Zahl der Urlaubstage oder die Regeln zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
    • Die Möglichkeit, Informationen gemäß Arbeitsgesetzbuch oder anderen Vorschriften auf elektronischem Wege zu übermitteln, vorausgesetzt, die Arbeitnehmer haben Zugang zu diesen Informationen und können sie speichern und ausdrucken; es handelt sich dabei nur um eine einseitige Übermittlung von Informationen, nicht um den Abschluss einer Vereinbarung oder die Zustellung einer Kündigung.
    • Arbeitnehmer können eine Änderung des Arbeitsverhältnisses beantragen - Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen oder mit mehr als sechs Monaten dauernden Teilzeitarbeitsverträgen, deren Probezeit abgelaufen ist, können eine Änderung auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder Vollzeit beantragen; Begründungspflicht, wenn der Arbeitgeber dem Antrag nicht stattgibt.
    • Eltern können einen Antrag auf Heimarbeit/Telearbeit oder Home Office stellen; eine Ablehnung muss begründet werden.

    Vereinbarungen:

    • Beim Abschluss von Vereinbarungen über Arbeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer über die Wochentage und Uhrzeiten, an denen die Arbeit erforderlich sein kann und über die Frist für die Mitteilung über die Durchführung der Arbeit vor deren Beginn, sowie über jede Änderung dieser Informationen, zu informieren.
    • Widerruft der Arbeitgeber den Arbeitsauftrag innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erstattung des Entgelts, das er erhalten hätte, wenn die Arbeit ausgeführt worden wäre, mindestens jedoch auf 30 % des Entgelts.

    Zustellung der Schriftstücke (besonders wichtig bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses):

    • Es ist ausdrücklich möglich, die Aufbewahrungsfrist bei der Post zu verkürzen, jedoch nicht auf weniger als 10 Tage. Dies hat eine praktische Bedeutung bei der Zustellung von Kündigungen.

    Vaterschaftsurlaub:

    • Ausdrückliche Einführung dieses Begriffs und Gleichstellung mit dem Mutterschaftsurlaub, z. B. in Bezug auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Rückkehr an den Arbeitsplatz usw.

    Lohnabzüge:

    • Für den Abzug eines Essenszuschusses vom Lohn (Essensgutschein) oder für die Abrechnung eines finanziellen Zuschusses für Mahlzeiten muss keine Vereinbarung über Lohnabzüge abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber kann die entsprechenden Beträge auf der Grundlage einer gesetzlichen Bestimmung einbehalten.

    Gewerkschaften:

    • Die Art und Weise der Information der Arbeitnehmer über die Tätigkeit der Gewerkschaften und ihren Aktivitäten ist näher geregelt.

     

     

    This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.

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