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Legal Alert | Was Sie über die slowakische Kurzarbeit wissen sollen

  • Slovakia

    25-02-2022

    Das Gesetz Nr. 215/2021 Slg. zur Unterstützung bei der Kurzarbeit tritt am 1.3.2022 in Kraft. Kurzarbeit ersetzt die derzeitige Erste-Hilfe-Regelung. Die Kurzarbeit Regelung ist nicht auf Gewerbetreibende anwendbar.

    Über die Kurzarbeit sprechen wir, wenn insbesondere Folgendes vorliegt:

    • das Vorliegen eines externen Faktors (z. B. Notfall, außergewöhnlicher Umstand, höhere Gewalt, Naturkatastrophe),
    • Einschränkung der Tätigkeit des Arbeitgebers - der Arbeitgeber kann mindestens einem Drittel der Arbeitnehmer für mindestens 10 % der wöchentlichen Arbeitszeit keine Arbeit zuteilen,
    • fristgerechte Einreichung eines Antrags,
    • das Bestehen einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretern oder mit dem Arbeitnehmer,
    • Bezahlung aller Abgaben innerhalb der letzten 24 Monate,
    • keine illegale Beschäftigung in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung.

    Förderzeitraum - maximal 6 Monate innerhalb von 24 Monaten

    Wie hoch ist die Erstattung der Gehaltskosten durch den Staat?

    Es wird ein Verhältnis angewendet 60 (Staat) : 20 (Arbeitgeber) : 20 (Arbeitnehmer)

    Der Staat leistet einen Beitrag in Höhe von maximal 60% von 1/174 des doppelten Durchschnittslohns eines Arbeitnehmers in der slowakischen Wirtschaft, der vom Statistischen Amt der Slowakischen Republik für das Kalenderjahr veröffentlicht wurde, das dem Kalenderjahr, in dem die Unterstützung gewährt wird, zwei Jahre vorausgeht – derzeit für 2022 maximal 7,81 EUR pro Stunde.

    Wie und wo wird der Antrag gestellt?

    Der Antrag muss elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur beim Zentralamt für Arbeit, Soziales und Familie oder bei den Arbeitsämtern eingereicht werden.

    Abgabenbelastung für den Arbeitgeber ändert sich nicht

    Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag zur Finanzierung der Unterstützung während der Kurzarbeit in Höhe von 0,5% der Bemessungsgrundlage. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung senkt sich von 1% auf 0,5% der Bemessungsgrundlage.

    Sozialversicherungsamt

    Die Arbeitgeber sind verpflichtet, "der Sozialversicherungsanstalt bis zum 25. Februar 2022 über e-Services Informationen über die Art des Rechtsverhältnisses ihrer Arbeitnehmer zu übermitteln. In e-Services finden sich auch eine neue Option - den Export einer Datei, die nur eine Liste der Arbeitnehmer enthält - regelmäßiges Einkommen für einen bestimmten Monat (Zeitraum) mit der Spalte "Kurzarbeit" hinzugefügt".

     

    This information is for guidance purposes only and should not be regarded as a substitute for taking legal advice. Please refer to the full terms and conditions on our website.

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