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Legal Compass: Abschaffung der Inhaberaktie — Stand der Dinge und Handlungsempfehlungen

  • Switzerland

    06-05-2021

     

    Die Abschaffung der Inhaberaktie hat eine weitere Hürde überwunden. Bis am 30. April 2021 hatten Gesellschaften Zeit, verbleibende Inhaber­aktien in Namenaktien umzuwandeln oder im Handelsregister zu vermer­ken, warum ein Umwandlung nicht nötig ist. Zudem mussten bis zu diesem Zeitpunkt Aktionäre, deren Aktien umgewandelt wurden, ihre Identität der Gesellschaft offenbaren, um ins Aktienregister eingetragen zu werden. Wer dies bisher unterlassen hat, kann den Eintrag nur noch unter erschwerten Bedingungen bis am 31. Oktober 2024 erwirken. Wer auch diese Frist verpasst, riskiert, dass seine Aktien nichtig und in eigene Aktien der Gesellschaft umgewandelt werden.

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