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Wir verteidigen Sie im Strafverfahren oder Verwaltungsstrafverfahren, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden – ob als Mitarbeiter oder Organe eines Unternehmens, als freiberuflich tätige Person oder als Privatperson.
Wir unterstützen Unternehmen, wenn gegen sie oder ihrer Mitarbeiter ermittelt wird und übernehmen oder koordinieren falls nötig die Verteidigung.
Wir wahren Ihre Interessen als geschädigte Person oder geschädigtes Unternehmen im Rahmen eines Strafverfahrens.
Wir unterstützen und vertreten Sie in Verfahren der internationalen Rechtshilfe (Auskunfts- und Editionsbegehren, Vermögenseinziehung, Auslieferungsverfahren).
Wir beraten Unternehmen bei der Vermeidung von strafrechtlichen Risiken und unterstützen sie bei internen Untersuchungen und Vorabklärungen, sollte der Verdacht bestehen, dass innerhalb des Unternehmens eine strafbare Handlung begangen wurde.
Das Spektrum reicht von klassischen Wirtschaftsdelikten wie zum Beispiel Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Korruption, Finanzmarktdelikte oder Zolldelikte bis hin zu Delikten, die sich im Rahmen der Geschäfts- bzw. Arbeitstätigkeit ereignen können, wie beispielsweise in Zusammenhang mit Betriebsunfällen, ärztlichen Kunstfehlern, Strassenverkehrsunfällen, Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, Datenschutzverletzungen, etc. Dabei können wir kanzleiintern auf das spezifische Fachwissen aus den zahlreichen von Eversheds Sutherland abgedeckten Rechtsgebieten zurückgreifen. Über das internationale Netzwerk von Eversheds Sutherland können wir Sie auch kompetent und effizient bei internationalen Strafrechtsfällen unterstützen.